Als Entrümpelungsexperten können Sie sich voll und ganz auf das Team von Rümpelhelden verlassen. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Entrümpelung Ihrer Garage, Ihres Kellers oder sogar Ihres ganzen Hauses geht. Haben sich bei Ihnen über einen längeren Zeitraum nicht mehr benötigte Gegenstände angesammelt, die nun entsorgt werden müssen, sei es wegen einer Beerdigung oder einer Messie-Ausräumaktion? Was auch immer der Grund für Ihre anstehende Entrümpelung ist, wir helfen Ihnen schnell, zuverlässig und kostengünstig. Die Rümpelhelden bieten Ihnen einen kundenorientierten Service, der auf langjähriger Erfahrung und professionellem Know-how basiert. Verlassen Sie sich bei der Entrümpelung Ihres Zuhauses auf einen Profi in Ihrer Nähe und sparen Sie sich viel Zeit und Mühe. Selbstverständlich entsorgen wir alle Güter nach den geltenden Gesetzen und führen im Falle einer Übersiedlung den Umzug der Möbel durch.

 

Entrümpelung: Räumung durch Demontage, Überführung und Entsorgung

 

Die Rümpelhelden sind seit Jahren Ihr kompetenter Entrümpelungspartner. Ob Sie aufgrund eines familiären Verlustes umziehen oder eine neue Wohnungsübergabe ansteht, wir helfen Ihnen zuverlässig. Unsere langjährige Erfahrung und entsprechende Kompetenz hilft unseren Kunden, die uns täglich mit Entrümpelungen und Auflösungen betrauen. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob die Garage, die Wohnung, der Hof oder der Dachboden entrümpelt werden muss. Die Rümpelhelden haben keine Angst vor Unordnung. Wir betrachten jedes Entrümpelungsprojekt als neue Herausforderung und sorgen gemeinsam mit Ihnen für eine besenreine Ordnung.

 

Besichtigung und Beratung sind kostenlos.

 

Brauchen Sie die Hilfe der Rümpelhelden? Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Besichtigung und einen Kostenvoranschlag an. Unser Entrümpelungsservice steht nicht nur Hausverwaltungen, Behörden und Unternehmen, sondern auch Privatpersonen zur Verfügung. Nach einer Besichtigung und einem Gespräch mit dem Auftraggeber übernehmen wir die komplette Entrümpelung Ihrer Immobilie. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Endreinigung des Objektes für Sie, so dass eine besenreine Übergabe Ihrerseits möglich ist. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!

 

Professionelle Entrümpelung zum Festpreis

 

Sie ziehen um oder brauchen fachmännische Hilfe bei der Entrümpelung Ihrer Garage, Ihres Kellers oder Ihres Dachbodens? Mit den Rümpelhelden haben Sie den idealen Ansprechpartner, der Kompetenz und Service mit langjähriger Erfahrung verbindet. Wir legen Wert auf eine klare Preisgestaltung, konsequente Termintreue und professionelle Diskretion gegenüber dem Kunden. Profitieren Sie von dieser Chance! Bei der Entrümpelung ist es für uns wichtig, alle Dinge materialgerecht zu entsorgen, denn das spart auch Geld. Selbstverständlich geben wir keine Informationen über die Entrümpelung an andere Bewohner oder Nachbarn weiter. Sie können sich darauf verlassen, dass die Rümpelhelden für die Sauberkeit Ihres Grundstücks und der Verkehrswege sorgen. Wir freuen uns auf den nächsten Auftrag, egal ob es sich um die Entrümpelung eines Pflegeheims, eines Betreuten Wohnens oder Ihres privaten Grundstücks handelt. Rufen Sie uns einfach an!

 

Entrümpelung: Zum Thema Rümpelhelden

 

Sie wollen Ihre Wohnung räumen, Ihren Keller entrümpeln oder Ihr Geschäft verkaufen? Wir übernehmen für Sie die gesamte Entrümpelung, inklusive Abbau, Transport und Entsorgung. Lassen Sie sich von uns umgehend beraten und erhalten Sie ein individuelles Angebot für Ihre Entrümpelung.

 

Liquidation von Haushaltswaren

 

Unter einer Haushaltsauflösung, auch Wohnungsauflösung genannt, versteht man die Entrümpelung einer Wohnung einschließlich der dazugehörigen Nebenräume (Keller, Dachboden) vom Hausrat des Wohnungsinhabers im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der Wohnungsinhaber keinen eigenen Haushalt mehr führt. Wirtschaftlich und statistisch gesehen bedeutet eine Haushaltsauflösung einen Rückgang der Zahl der privaten Haushalte. Entrümpelung bezeichnet den Vorgang der Entfernung und Entsorgung von unbrauchbaren und wertlosen Gegenständen bei einer Haushaltsauflösung. Bei den zu entsorgenden Gegenständen handelt es sich überwiegend um Sperrmüll und andere unbrauchbare Haushaltsgegenstände. Die Begriffe „Haushaltsauflösung“ und „Entrümpelung“ beziehen sich außerdem auf den Dienst, der die Haushaltsauflösung durchführt.

 

Entrümpelung: Durchführung

 

Der Auftrag wird entweder vom Eigentümer der Haushaltsgegenstände – der auch der Eigentümer der Wohnung ist – oder von einem Dritten ausgeführt. Eine Verfügung kann zu diesem Zweck über eine Vollmacht getroffen werden. Die Aufgabe kann auch an eine Müllentsorgungsfirma vergeben werden. Außerdem bieten karitative Organisationen Hilfe in diesem Bereich an.

 

Gut erhaltene Möbel und funktionstüchtige Haushaltsgegenstände werden oft verschenkt oder auf Online-Märkten verkauft. Hierfür gibt es Portale und Marktplätze, die in vielen Fällen helfen, potenzielle Käufer zu finden, die die Gegenstände vor der Wohnungsauflösung abholen können.

 

Steht die betroffene Person unter gesetzlicher Vormundschaft, ist der Vormund für die Auflösung verantwortlich, soweit er dazu Anlass hat und die Wohnungsangelegenheiten in seinen Aufgabenbereich fallen. Wenn der Vormund für den Umzug zuständig ist, muss ihm auch die Befugnis erteilt worden sein, den Wohnsitz des Betroffenen auszuwählen. Häusliche Geschäfte, wie der Verkauf bestimmter Güter oder die erforderliche Anschaffung neuer Gegenstände, bedürfen der Rechenschaftspflicht für „Vermögensfragen“.

 

Sachwerte, wie Kunstwerke oder Antiquitäten, können an Fachhändler oder auf einer Auktion verkauft werden; bei höherwertigen Gegenständen kann auch ein geeigneter Sachverständiger hinzugezogen werden. Sofern zugänglich, können Hausratgegenstände bis zu einem bestimmten Wert (der je nach Gemeinde variiert) auch kostenlos über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden. Bei Immobilien umfasst die Verwertung auch die Eigentumswohnung oder das Haus, in dem sich die aufgelöste Familie befunden hat.

 

Im Falle einer Mietwohnung muss das Mietverhältnis beendet werden. Dazu muss der Betreuer die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (I BGB) einholen. Der Vermieter muss über die Räumung der Wohnung informiert werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen gegebenenfalls Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Auch die laufenden Verträge für Strom- und Gasversorgung, Telekommunikation und andere Dienstleistungen müssen gekündigt werden.

 

Die neue Wohnung muss hergerichtet werden. Zu diesem Zweck kann ein neuer Mietvertrag oder ein Hausvertrag erforderlich sein. Auch hierfür muss der Betreuer die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen ( III BGB). Wenn es die finanziellen Verhältnisse des Betroffenen zulassen, kann auch der Neuerwerb einer geeigneten Wohnung geprüft werden. Bei Bedarf ist die neue Wohnung entsprechend den Anforderungen der Betroffenen auszustatten, z. B. barrierefrei umzugestalten. Auch neue Einrichtungsgegenstände und Gegenstände des täglichen Bedarfs müssen bei Bedarf angeschafft werden.

 

Kosten

 

Die Kosten der Haushaltsauflösung sind vom Eigentümer des Hausrats zu tragen. Dies sind im Todesfall die Erben. Ihre Höhe richtet sich nach der Menge des zu entsorgenden Hausrats sowie nach den Zugangswegen, der Lage (Hanglage, Boden) und der inneren Erschließung des Objekts. Auch die Zusammensetzung des Hausrats spielt eine Rolle, da die Entsorgungskosten für verschiedene Müllsorten unterschiedlich hoch sind. Bei professionellen Anbietern, die Haushaltsauflösungen durchführen, ist es üblich, den Wert der Dinge, die noch verkauft werden können, anzurechnen und von den Kosten für die Entsorgung der Dinge, die nicht verkauft werden können, abzuziehen.

 

Die Kosten für Haushaltsauflösungen werden in der Regel auf der Grundlage der vom Entsorgungsunternehmen durchgeführten Objektbesichtigungen berechnet. Mittlerweile bieten Internetplattformen computergestützte Kostenrechner für Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen an, die eine Besichtigung überflüssig machen.

 

Ist der frühere Wohnungseigentümer nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, ist es Sache des Unterhaltspflichtigen oder des Trägers der Grundsicherung, diese als notwendige Umzugskosten zu übernehmen. Hierfür müssen zunächst die erforderlichen Anträge beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden.